Rundum sorglos zu Hause – Sie haben es verdient
Die günstige Pflege-Lösung: 24-Stunden-Betreuung von privat
Willkommen zu Hause!
Sie sind nicht mehr gut zu Fuß? Ihre Mutter schafft den Haushalt nicht mehr alleine? Ihr Vater leidet an Alzheimer? Das ist herausfordernd für alle, aber noch lange kein Grund für einen Umzug ins Seniorenheim. Selbstständige 24-Stunden-Pflegekräfte aus Osteuropa machen es ihren Auftraggebern möglich, lange in der vertrauten Umgebung zu bleiben.
Auf der sicheren Seite
Das beste an dem Modell Betreuung von privat: Sie sind immer auf der sicheren Seite. Denn die selbstständigen Pflegekräfte, die Sie über diese Seite finden, arbeiten auf eigene Rechnung. Das heißt, sie haben ein Gewerbe in Deutschland angemeldet. Sie zahlen hier ihre Steuern. Und sie sind auf eigenen Kosten renten- und krankenversichert. Der Vertrag, den Sie direkt mit ihrer persönlichen Betreuungskraft schließen, ist damit zu 100 Prozent legal
Haben Sie ein Zimmer frei?
Das frühere Kinderzimmer, ein Gästezimmer, die ungenutzte Einliegerwohnung der Nachbarin? Irgendwo im Haus oder in direkter Umgebung findet sich bestimmt ein freier Raum für Ihre künftige 24-Stunden-Betreuerin. Darin wohnt Ihre Pflegekraft jeweils zwei bis drei Monate, bevor sie sich mit einer anderen Kollegin oder einem Kollegen abwechselt. So kann das Modell 24-Stunden-Pflege reibungslos funktionieren. Wenn dann noch ein Internetanschluss vorhanden ist – perfekt!
Respekt vor dem Alter
Für junge Menschen aus Polen oder oder anderen Ländern Osteuropas ist es nicht ungewöhnlich, mit älteren Menschen in einem Haushalt zu leben. Mehrere Generationen unter einem Dach? Völlig normal! Viele Pflegekräfte aus unseren Nachbarländern bringen deshalb schon viel Erfahrung mit der Betreuung älterer Menschen mit. Auch traditionelle Werte wie Höflichkeit und Respekt vor großer Lebenserfahrung werden in Polen noch hochgehalten.
Das dürfen Sie erwarten
Hilfe bei allen Arbeiten im Haushalt oder drumherum
Persönliche Betreuung und Pflege aus einer Hand
Professionelle Unterstützung und Erreichbarkeit rund um die Uhr
Keine Vermittlungsgebühren oder versteckte Nebenkosten
Deutscher Gewerbeschein sowie Sozial- und Krankenversicherung in Deutschland
Begleitung zu wichtigen Terminen und privaten Besuchen


Ich achte auf Ihre leibliches Wohl
Ob Sie essen und trinken dürfen, was das Herz begehrt oder eine strenge Diät einhalten müssen – Ihre Betreuerin versorgt Sie rund um die Uhr. Vom Einkaufen übers Kochen und Servieren bis zum Geschirrspülen.
Ich bin für Sie da
Handfeste Hilfe bei der Wäsche oder bei der Körperpflege – das ist nicht alles, was Sie erwarten dürfen. Ihre Pflegekraft bringt auch viel Einfühlungsvermögen mit. Gerne liest sie Ihnen etwas vor, begleitet Sie beim Stadtbummel oder in die Kirche und holt etwas für Sie in der Apotheke ab.



“We are dedicated to Uniting People to Restore Communities. Global Ministries is dedicated to changing the world one person at a time.”


“We are dedicated to Uniting People to Restore Communities. Global Ministries is dedicated to changing the world one person at a time.”
Wieviel Hilfe brauchen Sie?

Die 5 Pflegegrade
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In diese fünf Pflegegrade können Hilfsbedürftige vom Gutachter eingeteilt werden:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Eine Ausnahme gibt es aber: Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ haben, erhalten den Pflegegrad 5 zuerkannt – auch wenn ihnen bei der Begutachtung die dafür nötige Punktezahl nicht zuerkannt wurde.

Die 6 Pflegegrad-Module
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Folgende sechs "Module" beurteilt der Gutachter, bevor er einen Pflegegrad zuteilt:
Mobilität: Wie selbstständig kann eine Person ihre Position im Bett ändern, auf dem Stuhl sitzen, sich in der Wohnung bewegen oder Treppen steigen?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich die Person örtlich und zeitlich orientieren, an wichtige Ereignisse erinnern, Risiken erkennen, Aufforderungen verstehen?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Kann die Person ihr Verhalten selbstständig steuern? Braucht sie Unterstützung in Folge psychischer Probleme wie Angst?
Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich die Person waschen, ernähren und pflegen?
Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Wie viel Hilfe braucht die Person, um gesundheitliche Probleme zu bewältigen – etwa bei der Medikation oder der Wundversorgung?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann der pflegebedürftige Mensch individuell und bewusst seinen Tagesablauf gestalten und mit Menschen Kontakt aufnehmen?•
Die Kosten bleiben im Rahmen
Ist häusliche Betreuung wirklich so viel günstiger als ein Platz im Pflegeheim? Da können Sie ganz sicher sein! Die genaue Höhe des Honorars ist Verhandlungssache und hängt von der Schwere der Arbeit und der Qualifikation der Selbstständigen ab. Sie können Tagessätze, Wochen- oder Monatspauschalen mit Ihrer selbstständigen Pflegekraft vereinbaren. Üblich sind 150 bis 200 Euro pro Tag, das Honorar kann aber auch höher liegen.
Gut für Sie: Selbstständige decken den Großteil ihrer Kosten selbst – von der Arbeitskleidung über die Krankenversicherung bis zur Altersvorsorge. Die Pflegekraft muss ihre Einnahmen in Deutschland selbst versteuern. Zudem verzichtet sie komplett auf Urlaub, Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Auch die Pflegekasse hilft
Die Pflegekasse unterstützt Angehörige von Pflegebedürftigen auf vielfältige Weise: Pflegesachleistungen werden für die Grundpflege durch ambulante Pflegedienste und andere Dienstleister gewährt. Das „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“ ist eine monatliche Sozialleistung für anerkannt Pflegebedürftige, die sich daheim betreuen lassen. Ob damit pflegende Angehörige entlohnt oder eine 24-Stunden-Pflegekraft finanziert wird, kann die pflegebedürftige Person selbst entscheiden. Werden Angehörige bei der häuslichen Pflege durch einen Pflegedienst unterstützt, kann die Pflegekasse Pflegesachleistungen gewähren. Zudem steht allen, die Angehörige zu Hause pflegen oder pflegen lassen, ein Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro zu.
