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Pflegekräfte über das Entsendemodell engagieren

Der einfachste Weg, um eine osteuropäische Betreuungskraft zu finden, ist über eine deutsche Pflegeagentur. Diese vermittelt eine Pflegekraft aus beispielsweise Polen. Eine sogenennte Entsendefirma schickt sie dann zum Einsatzort nach Deutschland. Die Pflegekraft ist in der Entsendefirma sozialversicherungspflichtig angestellt und wird auch dort entlohnt. Sie zahlen lediglich die Gebühren und Preise für Vermittlung und Leistungen. Die Agentur kümmert sich auch um An- und Abreise und schnellen Ersatz.

Als Arbeitgeber selber eine Pflegekraft einstellen

Sie wollen Ihr eigener Chef sein und sich nicht auf Dritte verlassen müssen? Dann könnte das Arbeitgeber-/Arbeitnehmermodell das Richtige sein: Sie stellen selbst eine Betreuungskraft mit einem Arbeitsvertrag ein. Dieser muss jedoch sämtlichen Arbeitsschutzbedingungen entsprechen, also Mindestlohn, Arbeitszeitenregelungen, Urlaubsanspruch. Durch Steuern und Sozialversicherungsabgaben und Krankenversicherung müssen Sie mit höheren Kosten rechnen als in anderen Modellen.

Geld Sparen mit einer selbstständigen Pflegekraft

Selbstständige Pflegekräfte haben einen Gewerbeschein und zahlen Steuern, Sozialabgaben und Krankenversicherung selbst. Dadurch können Sie Kosten einsparen. Auch Regelungen zu Mindestlohn, Arbeitszeiten und Urlaubsansprchen entfallen bei einem Gewerbe. In einem Dienstleistungsvertrag handeln Sie Leistungen und Kosten selbst mit der Pflegekraft aus. Viele Selbstständige arbeitem mit einem Büroservice zusammen und können dadurch auch einen schnellen Ersatz im Krankheitsfall organisieren.

Mysterium A1-Bescheinigung und ihre Risiken

Wenn es um Betreuungskräfte aus dem EU-Ausland geht, hört man immer wieder von der Notwendigkeit der A1-Bescheinigung. Doch was genau ist diese Bescheinigung und wer muss sie mit sich führen?

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die nach wie vor in ihrem Heimatland angestellt sind, müssen, sofern sie eine Arbeit in einem anderen EU-Land aufnehmen, ihren Beschäftigungsstatus und Sozialversicherungsstatus nachweisen können. Dies zun sie mittels einer A1-Bescheinigung. Diese bestätigt, dass die Person im Heimatland steuer- und sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Wenn eine Betreuungskraft aus dem Ausland in Deutschland arbeitet, unterliegt sie dennoch den deutschen Regeln zu Mindestlohn, Arbeits- und Ruhezeiten. Eine einmal ausgestellte A1-Bescheinigung hat eine maximale Gültigkeit von 2 Jahren.

Sowohl Pflegekräfte, die durch eine Entsendefirma nach Deutschland entsandt werden als auch selbstständige Pflegekräfte mit einem polnischen Gewerbeschein müssen eine A1-Bescheingung vorweisen können. Leider gibt es genau hier immer wieder Probleme. Es kam bereits vor, dass Entsendefirmen Lohn- und Sozialdumping betrieben und A1-Bescheinigungen daher nicht gültig waren. Selbstständigen Betreuungskräften kann die A1-Bescheinigung aberkannt werden, wenn Sie nicht die Auflagen des Gewerbescheins einhalten.

Wenn Sie (auch unwissend) eine Pflegekraft ohne gültige A1-Bescheinigung beschäftigen, machen Sie sich selbst strafbar und müssen mit entsprechenden Strafen oder Nachzahlungen von Sozialversicherung und Steuern rechnen.

 

Allgemeiner Mindestlohn

Sowohl aus dem Ausland entsandte als auch mit Arbeitsvertrag angestellte Betreuungskräfte unterliegen dem Mindestlohn. Wer sich nicht an den Mindestlohn hält macht sich strafbar und muss mit Folgen rechnen.

Der aktuelle Mindestlohn beträgt 9,35 € pro Zeitstunde. Eine stufenweise Erhöhung auf 10,45 € ist bis Juli 2022 geplant.
24-Stunden-Pflege

Mindestlohn Pflegebranche

Für die gesamte Pflegebranche gelten höhere Mindestlohne. Der Mindestlohn der Pflegebranche ist zu zahlen, wenn mindestens 50 % der Tätigkeit einer Betreungskraft auf pflegerische Tätigkeiten fallenn.

 Hier beträgt der Mindestlohn 11,60 € in den alten bzw. 11,20 € in den neuen Bundesländern und muss ebenso zwingend gezahlt werden.

Beste Lösung: Deutsches Gewerbe + Büro

Wenn Sie Kosten sparen möchten und ohne irgendein Risiko eine Betreuungskraft wünschen, die wirklich 24 Stunden für SIe da ist, ist die beste Möglichkeit eine Pflegekraft mit deutschem Gewerbeschein.

Da das Gewerbe in Deutschland angemeldet wurde, muss sowieso eine Krankenversicherung vorliegen. Somit liegen alle Dokumente in Deutscher Sprache vor und können ganz leicht von Ihnen kontrolliert werden.  Somit wissen Sie genau über Versicherungs- und Arbeitsstatus der Pflegekraft Bescheid. Über eine ungültige A1-Bescheinigung müssen Sie sich nicht sorgen.

Eine sogenannte Scheinselbstständigkeit können Sie ausschließen, wenn die Pflegekraft mehrere Kundinnen und Kunden betreut und regelmäßig ihren Einsatzort wechselt.

Wenn die Betreuungskraft mit einem Servicebüro zusammenarbeitet, profitieren Sie von weiteren Vorteilen wie Ersatz im Krankheitsfall und einem unkomplizierten Wechsel der Pflegekraft – ganz ohne zusätzliche Kosten.

24 Stunden Betreuung aus Polen
Finanzierung

Gibt es finanzielle Unterstützung?

Um eine 24-Stunden-Pflege zu finanzieren, kann man verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen.

  • Pflegegeld: Je nach Pflegegrad werden zwischen 306 € (bei PG 2) und 901 € (bei PG 5) an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
  • Betreuungsgeld: Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z.B. Putzhilfen, hauswirtschaftliche Unterstützung) können ab PG 1 monatlich 125 € beantragt werden.
  • Verhinderungspflegegeld:  Pflegenden Angehörigen stehen im Jahr 6 Wochen Erholungsurlaub zu. Für diese Zeit wird Verhinderungspflegegeld in Höhe von 1612 € gezahlt, das z.B. für eine 24h-Pflege eingesetzt werden kann.

Auch wenn die Kosten für eine private Pflegekraft meist nicht komplett von der Kasse übernommen werden, sollten alle finanziellen Hilfen in Anspruch genommen werden. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse oder einer unabhängigen Pflegebratungsstelle über Ihre Möglichkeiten aufklären.

Finanzierung einer Pflegesachleistung
Pflegebedürftig

Was ist Pflege-bedürftigkeit?

Nach Sozialgesetzbuch XI liegt eine Pflegebedürftigkeit dann vor, wenn eine Person für einen Zeitraum von voraussichtlich mindestens 6 Wochen auf pflegeriscche und betreuerische Hilfe angewiesen ist.

Altersbedingte Einschränkungen, chronische Erkrankungen und Behinderungen oder OP- oder Unfallfolgen sind die häufigsten Gründe für Pflegebedürftigkeit.

Die Höhe des Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)  anhand verschiedener Kriterien ermittelt.

Die private Seniorenbetreuung durch osteuropäische Pflegekräfte stellt einen wichtigen Zweig im deutschen Pflegesystem dar. Durch die Unterstützung aus dem Ausland wird das deutsche Pflegesystem entlastet. Viele Heime sind bereits an Ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen und haben mit Personalmangel und einem hohen Krankenstand zu kämpfen.

Ärgern Sie sich nicht über ständig wechselndes Personal, Pflege die unter Zeitdruck stattfindet und einen vorgegeben Tagesrhytmus. Engagieren Sie ihre eigene private Pflegekraft, die sich ganz nach Ihren Wüschen und Bedürfnissen richtet.

 
 

“Durch meine Betreuungskraft kann ich wieder draußen spazieren gehen, ohne dass meine Kinder sich ständig sorgen machen müssen.”

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Selbstständige pflegekraft aus polen
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